Clicky

PRO RAMBACH reicht Stellungnahmen zum Beschluss der Landschaftsschutzkommission ein

18.11.11 | | Kategorie | Artikel | Vinschgau | RSS | Drucken Drucken

Am 28.09.2011 hat die I. Landschaftsschutzkommission mit Beschluss Nr. 33/11 festgelegt, dass der Rambach auf dem Gemeindegebiet von Taufers i. M. nicht für Großableitungen (=Nennleistung über 3.000 kW) genutzt werden darf.

PRO RAMBACH betont nachdrücklich, dass der Rambach vor JEGLICHER HYDROELEKTRISCHEN NUTZUNG geschützt werden muss, wenn der Gemeinderat von Taufers i. M. das ernst gemeint hat, was er in der Begründung zum Schutz vor Großableitungen gutgeheißen hat. Hier nur einige Zitate aus dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 15/2011 vom 16.08.2011 (der komplette Gemeinderatsbeschluss ist HIER):

“Festgestellt dass:

darunter (Anm.  gemeint ist in einer Reihe von landschaftlichen und ökologischen Unterschutzstellungen) auch der Rambach genannt ist … wo … unter anderem auch die Gewässer als “Natürliche Landschaft” und somit schützenswert bezeichnet werden, wobei insbesondere auf die Population der Deutschen Tamariske … im Bachbett des Rambaches hingewiesen und sogleich Vorsichtsmaßnahmen für deren Erhalt erwähnt werden.

So stellt der Rambach einer der wenigen, vielleicht der einzige, noch nahezu unverbaute  Bergbäche in Südtirol dar. Allgemein bekanntlich stellt dies die beste Grundvoraussetzung für einen hohen Grad an natürlichen Fortbestand von verschiedenen Habitaten im Bereich der Flora und der Fauna dar. Dies soll zukünftig nachhaltig aufrecht erhalten bleiben.

Der Rambach ist deshalb als sensibles Ökosystem zu betrachten, welches durch äußere Enflüsse gestört werden kann.

Aufgrund dieses Kenntnisstandes muss fortan vermehrt und mit Sorgfalt auf die selbstreinigende Wirkung des Rambaches geachtet werden. Der Rambach verfügt derzeit über einen akzeptablen Fischbestand, ist er ja so gut wie noch unverbaut; dessen Fortbestand hängt sowohl von der Verunreinigung, aber auch von der Wassermenge und vom natürlichen Lebensraum ab.”

 

PRO RAMBACH hat deshalb am 15.11.2011 bei der I. Landschaftsschutzkommission, bei der Gemeinde Taufers i. M. sowie bei der Landesregierung zwei entsprechende Stellungnahmen eingereicht.

HIER KOMMEN SIE ZU DEN STELLUNGNAHMEN IM VOLLEN WORTLAUT:

Stellungnahme Nr. 1

Stellungnahme Nr. 2

.

Nutzerbewertungen